Alles, was häufig gefragt wird — zu Gutachten, Abschreibung, Bewertung, Ablauf und Honoraren. Ist Ihre Frage nicht dabei, stellen Sie sie einfach direkt.
Nichts. Erstberatung und Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich — und wenn sich eine Beauftragung für Sie nicht rechnet, sage ich Ihnen das auch.
Der Schwerpunkt liegt in Ostwestfalen-Lippe und dem angrenzenden Niedersachsen. Gutachten ohne Ortstermin — etwa Kaufpreisaufteilungen — erstelle ich bundesweit. Bei Objekten mit Ortstermin außerhalb des üblichen Radius klären wir Anfahrt und Aufwand vorher.
Ich bin DESAG-geprüfter Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung und führe die Vertriebsgenehmigung nach § 34c GewO. Eine öffentliche Bestellung liegt nicht vor. Für Gerichtsverfahren, die zwingend einen öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen, sage ich Ihnen das offen und verweise weiter.
Nein. Ich erstelle die fachliche Grundlage — die steuerliche Würdigung gehört zu Ihrer Steuerkanzlei. Gern arbeite ich direkt mit ihr zusammen; das erspart Ihnen doppelte Erklärungen.
Auf Anfragen antworte ich in der Regel innerhalb eines Werktags — persönlich, nicht über ein Callcenter.
Ja. Auf der Kontaktseite sehen Sie meine freien Zeiten und buchen direkt. Der Termin landet unmittelbar in meinem Kalender, Sie erhalten die Bestätigung per E-Mail.
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Es ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Liegt diese unter der typisierten Nutzungsdauer, die das Einkommensteuergesetz pauschal unterstellt, dürfen Sie das Gebäude entsprechend schneller abschreiben — die jährliche Abschreibung steigt, die Steuerlast sinkt.
Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Investoren mit vermieteten Bestandsobjekten. Faustregel: je älter das Gebäude, je geringer der Modernisierungsgrad und je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto größer der Effekt. Bei einem neuwertigen oder kernsanierten Objekt lohnt es sich in der Regel nicht — das sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung auch offen.
Das Honorar richtet sich nach der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche: ab 749 € für Objekte bis 150 m². Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer — der genannte Betrag ist der Endpreis. Die vollständige Staffel finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Besichtigungen und Expressbearbeitung sind optional zubuchbar.
Die typisierte Nutzungsdauer ist ein pauschaler Wert, den das Gesetz für alle Gebäude einer Kategorie unterstellt — unabhängig von Zustand, Bauweise und Modernisierungen. Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird individuell für Ihr Objekt ermittelt und ist bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden häufig deutlich kürzer.
Der Bundesfinanzhof hat 2021 entschieden, dass sich Steuerpflichtige jeder Darlegungsmethode bedienen dürfen, die im Einzelfall zur Schätzung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer geeignet erscheint. Entscheidend ist die methodische Sauberkeit der Herleitung. Ein Gutachten, das den Zustand des konkreten Objekts nachvollziehbar dokumentiert, hat deshalb gute Aussichten — eine Garantie kann Ihnen seriöserweise niemand geben.
In der Regel zwei bis drei Wochen ab vollständiger Unterlagenübergabe. Die kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb eines Werktags. Wird es eilig, gibt es den Expresszuschlag mit Fertigstellung binnen einer Woche.
Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung oder Grundrisse, Angaben zu Baujahr und durchgeführten Modernisierungen sowie aussagekräftige Fotos. Was genau fehlt, sagen wir Ihnen nach der Ersteinschätzung — Sie müssen nicht vorher alles zusammensuchen.
Beim Kauf einer Immobilie erwerben Sie zwei Dinge: den Grund und Boden und das Gebäude. Nur das Gebäude ist abschreibbar — Grund und Boden nutzt sich nicht ab. Die Kaufpreisaufteilung trennt den Gesamtkaufpreis in diese beiden Anteile. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher Ihre jährliche Abschreibung.
Sie ist ein vereinfachtes Raster und berücksichtigt regionale Bodenpreise und Objektbesonderheiten nur grob. Gerade in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten führt sie häufig zu einem sehr niedrigen Gebäudeanteil — und damit zu einer dauerhaft zu geringen Abschreibung. Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass die Arbeitshilfe für die Aufteilung nicht bindend ist.
Immer dann, wenn Bodenrichtwert und Kaufpreis weit auseinanderliegen, wenn das Gebäude hochwertig ausgestattet oder umfassend modernisiert ist, oder wenn das Finanzamt eine Aufteilung angesetzt hat, die deutlich unter Ihrer eigenen Rechnung liegt. Ob das bei Ihnen so ist, sagt Ihnen die kostenlose Ersteinschätzung.
549 € als Festpreis, unabhängig von der Objektgröße. Umsatzsteuer fällt nicht an (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Bei Portfolios ab fünf Objekten gibt es einen Mengenrabatt.
In der Regel nicht. Die Aufteilung erfolgt anhand von Kaufvertrag, Grundbuch, Bodenrichtwert, Flächenangaben und Ausstattungsmerkmalen. Wenn der Zustand des Gebäudes eine Rolle spielt, empfehle ich eine Besichtigung — ich sage Ihnen vorher, ob das der Fall ist.
Solange der Steuerbescheid noch änderbar ist, ja. Ob und wie weit das in Ihrem Fall geht, klärt Ihre Steuerkanzlei — ich liefere die fachliche Grundlage, nicht die steuerliche Bewertung.
Geht es um Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung, Bilanzierung oder ein Gerichtsverfahren, brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Geht es dagegen um Ihre eigene Preisfindung beim Kauf oder Verkauf, genügt in aller Regel eine Werteinschätzung oder ein Kurzgutachten — zu einem Bruchteil der Kosten.
Die drei normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Welches führt, hängt vom Objekt ab — bei einer vermieteten Wohnung typischerweise das Ertragswertverfahren, beim selbstgenutzten Einfamilienhaus das Sachwert- oder Vergleichswertverfahren.
Ein Verkehrswertgutachten beginnt bei 3.090 €. Der genaue Betrag hängt von Objektart, Komplexität und Bewertungsanlass ab. Sobald mir die wesentlichen Angaben vorliegen, erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot — vor der Beauftragung, nicht danach.
Bei einem Verkehrswertgutachten ja. Bei Werteinschätzung und Kurzgutachten ist er optional — je nachdem, wie belastbar das Ergebnis sein muss.
Stellen Sie sie einfach — ich antworte persönlich, in der Regel innerhalb eines Werktags.