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Kostenlose Ersteinschätzung

In zwei Minuten wissen Sie, ob es sich lohnt.

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Objekt, Baujahr und Zustand. Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Einschätzung, ob und in welcher Form sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet.

Dauer
ca. 2 Minuten
Kosten
0 €
Antwort
innerhalb 1 Werktag
Verpflichtung
keine
1/6Kostenlos & unverbindlich

Worum geht es?

Wählen Sie die Leistung — danach richten sich die folgenden Fragen.

Um welche Objektart handelt es sich?

Die Objektart bestimmt die Gesamtnutzungsdauer, von der aus gerechnet wird.

Baujahr und Fläche.

Gemeint ist das Jahr der Fertigstellung des Gesamtgebäudes. Spätere Umbauten geben Sie im nächsten Schritt an. Die Fläche bestimmt das Honorar.

Wurde das Objekt kernsaniert?

Als Kernsanierung zählt nur die Erneuerung praktisch aller Bauteile mit Ausnahme der tragenden Struktur — also Dach, Fenster, komplette Heizungsanlage, Gas- und Wasserleitungen sowie die Außenhülle inklusive Dämmung. Die Sanierung einer einzelnen Wohnung ist keine Kernsanierung, sondern eine Modernisierung.

Wann wurde zuletzt modernisiert?

Modernisierungen wirken sich unmittelbar auf die Restnutzungsdauer aus. Geben Sie für jedes Bauteil an, wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt. Wenn Sie das Jahr nicht genau kennen, schätzen Sie ruhig — genauer wird es im Gutachten.

DachNur die Kompletterneuerung inklusive Dämmung zählt.
Wärmedämmung AußenwändeNur die vollständige Wärmedämmung, keine einzelnen Flächen.
Fenster & AußentürenVollständig heißt: alle Fenster und Außentüren.
HeizungsanlageVollständige Erneuerung oder wesentliche Modernisierung.
InnenausbauWände, Decken, Fußböden, Treppen — ohne Bäder.
BäderVollständig heißt: alle Bäder.
LeitungssystemeVollständig heißt: alle Leitungen.
Wesentliche Änderungen des GrundrissesErst ab etwa der Hälfte der Grundrissfläche.

Was möchten Sie aufteilen lassen?

Eine einzelne Wohnung oder das ganze Haus? Davon hängt ab, ob der Miteigentumsanteil gebraucht wird — beim ganzen Haus nicht.

Objektart und Kaufdaten.

Die Gebäudeart bestimmt die Normalherstellungskosten, aus denen sich der Gebäudesachwert ableitet.

Grundstück und Ertrag.

Der Bodenwert ist die zweite Hälfte der Rechnung. Den Bodenrichtwert finden Sie im Portal BORIS Ihres Bundeslandes — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, lassen Sie das Feld leer, ich ermittle ihn.

Die Erwerbsnebenkosten.

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler gehören zu den Anschaffungskosten und werden mit aufgeteilt. Was Sie hier eintragen, erhöht den abschreibbaren Gebäudeanteil. Tragen Sie ein, was im Kaufvertrag und in den Rechnungen steht — wenn etwas noch offen ist, lassen Sie das Feld leer.

Mitgekauftes Inventar.

Einbauküche, Möbel, Geräte, eine Photovoltaikanlage — alles, was im Kaufpreis enthalten ist, aber nicht zum Gebäude gehört. Diese Beträge werden vorab herausgerechnet und getrennt abgeschrieben; sie gehören nicht in die Aufteilung. Nichts dabei? Dann lassen Sie die Felder leer.

Geplante Maßnahmen.

Was soll in den ersten drei Jahren nach dem Kauf saniert oder renoviert werden? Diese Angabe entscheidet über eine Grenze, die teuer werden kann: Übersteigen die Kosten 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, sind sie nicht sofort absetzbar, sondern werden über die Restnutzungsdauer verteilt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Noch nichts geplant? Dann leer lassen.

Um welche Objektart handelt es sich?

Bitte wählen Sie aus, um welche Art von Objekt es geht.

Ein paar Eckdaten zum Objekt.

Baujahr und Fläche helfen bei der Einordnung des Aufwands.

In welchem Zustand ist das Gebäude?

Eine grobe Einordnung genügt.

Wofür brauchen Sie das Ergebnis?

Der Zweck entscheidet über Umfang und Form.

Wo steht das Objekt?

Die Adresse brauche ich für Bodenrichtwert, Marktdaten und — falls nötig — die Planung eines Ortstermins.

Wohin darf die Ersteinschätzung gehen?

Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung innerhalb eines Werktags — kostenlos, unverbindlich und ohne Newsletter.

Mit dem Absenden werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verarbeitet. Ohne Auftrag werden sie nach 14 Tagen gelöscht. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Antwort in 1 Werktag

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ersteinschätzung ist keine Steuerberatung und ersetzt kein Gutachten.

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