Worum geht es? Wählen Sie die Leistung — danach richten sich die folgenden Fragen.
Restnutzungsdauergutachten AfA erhöhen Kaufpreisaufteilung Gebäudeanteil Kaufpreisaufteilung + Restnutzungsdauer Beide Hebel zusammen Wertgutachten & Verkehrswert Marktwert Schadensgutachten Ursache klären Baubegleitung Qualität sichern Kauf- oder Verkaufsberatung Entscheidung Um welche Objektart handelt es sich? Die Objektart bestimmt die Gesamtnutzungsdauer, von der aus gerechnet wird.
Eigentumswohnung Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Wohn- und Gewerbeobjekt Gewerbeobjekt Sonstiges Baujahr und Fläche. Gemeint ist das Jahr der Fertigstellung des Gesamtgebäudes. Spätere Umbauten geben Sie im nächsten Schritt an. Die Fläche bestimmt das Honorar.
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Wurde das Objekt kernsaniert? Als Kernsanierung zählt nur die Erneuerung praktisch aller Bauteile mit Ausnahme der tragenden Struktur — also Dach, Fenster, komplette Heizungsanlage, Gas- und Wasserleitungen sowie die Außenhülle inklusive Dämmung. Die Sanierung einer einzelnen Wohnung ist keine Kernsanierung, sondern eine Modernisierung.
Ja, vollständig kernsaniert Nein Wann wurde zuletzt modernisiert? Modernisierungen wirken sich unmittelbar auf die Restnutzungsdauer aus. Geben Sie für jedes Bauteil an, wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt. Wenn Sie das Jahr nicht genau kennen, schätzen Sie ruhig — genauer wird es im Gutachten.
DachNur die Kompletterneuerung inklusive Dämmung zählt. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
Wärmedämmung AußenwändeNur die vollständige Wärmedämmung, keine einzelnen Flächen. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
Fenster & AußentürenVollständig heißt: alle Fenster und Außentüren. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
HeizungsanlageVollständige Erneuerung oder wesentliche Modernisierung. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
InnenausbauWände, Decken, Fußböden, Treppen — ohne Bäder. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
BäderVollständig heißt: alle Bäder. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
LeitungssystemeVollständig heißt: alle Leitungen. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
Wesentliche Änderungen des GrundrissesErst ab etwa der Hälfte der Grundrissfläche. Bitte wählen Unter 5 Jahren 5 – 10 Jahre 10 – 15 Jahre 15 – 20 Jahre Über 20 Jahre Keine Umfang? vollständig überwiegend (ab 80 %) etwa zur Hälfte nur einzelne Stellen
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Was möchten Sie aufteilen lassen? Eine einzelne Wohnung oder das ganze Haus ? Davon hängt ab, ob der Miteigentumsanteil gebraucht wird — beim ganzen Haus nicht.
Eine einzelne Eigentumswohnung Das gesamte Gebäude Teileigentum / Gewerbe Objektart und Kaufdaten. Die Gebäudeart bestimmt die Normalherstellungskosten, aus denen sich der Gebäudesachwert ableitet.
Gebäudeart Bitte wählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälfte, Reihenhaus Mehrfamilienhäuser Wohn- und Geschäftshäuser mit Wohnanteil über 50 % Wohn- und Geschäftshäuser mit Wohnanteil unter 50 % Bürogebäude, Banken, Verwaltungsgebäude Wohnheime, Alten- und Pflegeheime Kauf- und Warenhäuser, Verbrauchermärkte Hotels, Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe Lager-, Produktions- und Werkstattgebäude Sonstiges Objekt
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Grundstück und Ertrag. Der Bodenwert ist die zweite Hälfte der Rechnung. Den Bodenrichtwert finden Sie im Portal BORIS Ihres Bundeslandes — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, lassen Sie das Feld leer, ich ermittle ihn.
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Die Erwerbsnebenkosten. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler gehören zu den Anschaffungskosten und werden mit aufgeteilt. Was Sie hier eintragen, erhöht den abschreibbaren Gebäudeanteil. Tragen Sie ein, was im Kaufvertrag und in den Rechnungen steht — wenn etwas noch offen ist, lassen Sie das Feld leer.
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Mitgekauftes Inventar. Einbauküche, Möbel, Geräte, eine Photovoltaikanlage — alles, was im Kaufpreis enthalten ist, aber nicht zum Gebäude gehört. Diese Beträge werden vorab herausgerechnet und getrennt abgeschrieben; sie gehören nicht in die Aufteilung. Nichts dabei? Dann lassen Sie die Felder leer.
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Geplante Maßnahmen. Was soll in den ersten drei Jahren nach dem Kauf saniert oder renoviert werden? Diese Angabe entscheidet über eine Grenze, die teuer werden kann: Übersteigen die Kosten 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes , sind sie nicht sofort absetzbar, sondern werden über die Restnutzungsdauer verteilt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Noch nichts geplant? Dann leer lassen.
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Um welche Objektart handelt es sich? Bitte wählen Sie aus, um welche Art von Objekt es geht.
Eigentumswohnung Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Wohn- und Gewerbeobjekt Gewerbeobjekt Sonstiges Ein paar Eckdaten zum Objekt. Baujahr und Fläche helfen bei der Einordnung des Aufwands.
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In welchem Zustand ist das Gebäude? Eine grobe Einordnung genügt.
Unsaniert / Originalzustand Teilmodernisiert Umfassend modernisiert Kernsaniert Neuwertig Weiß ich nicht genau Wofür brauchen Sie das Ergebnis? Der Zweck entscheidet über Umfang und Form.
Kauf Verkauf Erbe oder Scheidung Finanzierung / Bank Streitfall / Versicherung Eigene Klarheit Wo steht das Objekt? Die Adresse brauche ich für Bodenrichtwert, Marktdaten und — falls nötig — die Planung eines Ortstermins.
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Wohin darf die Ersteinschätzung gehen? Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung innerhalb eines Werktags — kostenlos, unverbindlich und ohne Newsletter.
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